FAQ: Stimmt es, dass es in Schweden keinen Mutterschutz gibt?

Auch in Schweden genießen schwangere Frauen das Recht auf Mutterschutz (Foto: Lena Granefelt / imagebank.sweden.se).

Last Updated on 9. Juli 2023 by Inka

Die Frage ist nicht so einfach zu beantworten, weil das schwedische System völlig anders funktioniert. Sagen wir so: In Schweden dürfen werdende Mütter genauso vor dem errechneten Geburtstermin der Arbeit fern bleiben, wie in Deutschland auch.

Man liest sehr oft, dass es in Schweden keinen Mutterschutz gibt. Ich weiß nicht, woher diese Behauptung stammt. Aber ich vermute, dass ein Übersetzungsproblem dahinter steckt. „In Schweden wird in der Praxis nicht zwischen Mutterschutz und Elternzeit unterschieden“, erklärt der Praxisleitfaden „Arbeitsrecht in Schweden“, den die Deutsch-Schwedische Handelskammer 2015 herausgebracht hat. Umgangssprachlich wird für beide Zeiträume der Begriff föräldraledighet (Elternzeit) verwendet.

mammaledighet heißt „Mamafreizeit“

Das, was dem deutschen Mutterschutz am nächsten kommt, ist das schwedische Wort mammaledighet. Es beschreibt den Zeitraum von sieben Wochen vor bis sieben Wochen nach der Geburt eines Kindes. Allerdings verwendet dieses Wort niemand; es taucht lediglich im Gesetztestext auf:

§4: En kvinnlig arbetstagare har rätt till hel ledighet i samband med sitt barns födelse under en sammanhängande tid av minst sju veckor före den beräknade tidpunkten för förlossningen och sju veckor efter förlossningen. Om hon inte är ledig på annan grund skall två veckor av denna mammaledighet vara obligatoriska under tiden före eller efter förlossningen.Föräldraledighetslag (1995:584)

Das heißt so viel wie: „Ein weiblicher Arbeitnehmer hat das Recht auf eine zusammenhängende Freizeit im Zusammenhang mit der Geburt von mindestens sieben Wochen vor bis sieben Wochen nach dem berechneten Entbindungstermin. Hat er nicht ohnehin schon aus irgendeinem Grund frei, sollen zwei Wochen Pause vor und zwei Wochen nach der Geburt obligatorisch sein.“ Auch in Schweden müssen werdende Mütter also spätestens zwei Wochen vor dem Entbindungstermin zuhause bleiben. Und wenn sie wollen, machen sie bis zu sieben draus.

Urlaub oder Elterngeldtage

Einen Unterschied gibt es allerdings zu Deutschland. Sie müssen für diesen Zeitraum ihren Urlaub aufbrauchen oder ihre 480 Elterngeldtage anbrechen. Weil sich viele Schwedinnen diese Tage aber lieber für den Zeitraum nach der Geburt aufheben, nehmen sie nur die Pflichtpause wahr und arbeiten bis 14 Tage vor dem errechneten Geburtstermin – sofern gesundheitlich nichts dagegen spricht. Ob sie arbeiten kann, steht übrigens nicht zur Debatte. Schwangere haben hier in Schweden das gleiche Recht auf andere, ihrer körperlichen Verfassung angepasste Tätigkeiten, wie in Deutschland auch. Und wer krank ist, bleibt zuhause und bekommt ein Krankengeld.

So viel anders ist das deutsche System auch nicht. Denn was man nicht vergessen darf: Das absolute Beschäftigungsverbot in Deutschland von acht (bzw. zwölf Wochen bei Früh- oder Mehrlingsgeburten) gilt ausdrücklich nur für die Zeit nach der Geburt. Die sechs Wochen vorher sind ebenfalls freiwillig, denn die Mutter kann sich zum Arbeiten bereit erklären. Macht natürlich keine Angestellte, klar. Warum auch – Das Einkommen fließt dank Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss bis zu einem maximalen Betrag von 1.800 Euro im Monat trotzdem.

Übersetzen ist schwer

Man sieht hier sehr schön: Übersetzen ist nicht so einfach. Soll man die entsprechenden Begriffe aus Deutschland verwenden, weil diese gelernt sind und verstanden werden? Oder hält man sich besser so nah wie möglich an die Landessprache? Dann riskiert man, überall zu lesen: „In Schweden gibt es keinen Mutterschutz.“ Das Ergebnis ist aber das Gleiche, egal, welchen Namen man dem Kind nun gibt.


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