
Last Updated on 3. Juli 2025 by Inka
In Deutschland gilt das Abstammungsprinzip, das die Kinder von Deutschen automatisch ebenfalls zu Deutschen macht – und zwar ganz egal, wo diese Kinder geboren sind. Unser Sohn wird damit Deutscher, genau wie seine Eltern auch. Obwohl wir in Schweden leben.
Ja, ich weiß: in den USA ist das anders. Dort erwerben die Kinder von Deutschen zusätzlich noch die amerikanische Staatsangehörigkeit. Das liegt am Geburtsprinzip der amerikanischen Verfassung, das alle in den USA geborenen Kinder automatisch zu US-Staatsbürgern macht. Wir leben aber nicht in den USA, sondern in Schweden. Und hier gibt es nun mal bislang kein Geburtsprinzip, auch wenn die Schweden immer mal wieder darüber nachgedacht haben. Deshalb bekommt unser Sohn nur die deutsche Staatsangehörigkeit und eben nicht auch die schwedische.
Erst bei unseren Enkeln sieht die Sache anders aus – falls unser Sohn irgendwann mal selbst hier in Schweden Vater werden sollte. Auf sie wirken sich dann die jüngsten Änderungen im deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes aus, wodurch sie nicht mehr automatisch den deutschen Pass erhalten. Es sei denn, sie würden sonst staatenlos oder E. zeigt ihre Geburt innerhalb eines Jahres bei der zuständigen Auslandsvertretung an:
Noch ein anderer Fall kann eintreten. Wenn Chris und ich uns nach fünf Jahren Aufenthalt hier in Schweden einbürgern lassen sollten. Dann würden wir alle drei zu deutsch-schwedischen Doppelstaatlern und bekämen beide Pässe. Aber darüber machen wir uns Gedanken, wenn es soweit ist.
Nun ja, ich sag mal so zur Frage des Geburtsprinzips –
wenn eine trächtige Stute im Kuhstall fohlt, ist das Geborene ein Pferd und kein Rind.