Jedermannsrecht: Respektvoller Umgang mit der schwedischen Natur

In der Natur zu zelten ist dank des Jedermannsrechts in Schweden für alle erlaubt (Foto: Carl-Johan Utsi / imagebank.sweden.se).

Last Updated on 9. August 2023 by Inka

Dank des Jedermannsrechts haben alle Menschen in Schweden Zugang zur Natur. Das heißt allerdings nicht, dass dort jeder machen kann, was er will. Denn: Ja, das Jedermannsrecht erlaubt tatsächlich Vieles, schränkt aber auch mindestens ebenso viel ein. Über ein sensibles Privileg, das Interpration und Feingefühl bedarf.

Seit wir in Schweden leben, bin ich auf Facebook zu finden. Ich mag, dass ich darüber etwas von dem Leben meiner Freunde und Bekannten in Deutschland mitbekomme. Außerdem habe ich mich einigen schwedischen Gruppen angeschlossen, wie beispielsweise einer für unser Dorf hier. Seitdem bekomme ich mit, was die Menschen hier beschäftigt. Das ist ungeheuer wertvoll.

Glotzen in Schweden verboten

Letztens machte dort nämlich ein Mann seinem Ärger Luft. Er hat ein Video geteilt, aufgenommen von der Überwachungskamera seines Ferienhauses. Darauf zu sehen war ein Mann mit Mütze und eine Frau mit halblangem Haar, ihren Outdoor-Klamotten nach auf einem längeren Spaziergang unterwegs. Sie laufen direkt an dem Haus vorbei, quasi direkt vor dem Küchenfenster entlang. Während die Frau zügig weitergeht und aus dem Sichtfeld der Kamera verschwindet, verweilt der Mann noch einen Moment. Er beugt sich zur Terassentür vor, schirmt mit den Händen das Licht ab und glotzt mitten ins Haus. Der verärgerte Eigentümer erwähnt noch, dass die Straße dorthin eigentlich mit einer Schranke abgesperrt ist. Was meines Erachtens aber eigentlich keine Rolle spielt.

När jag växte upp fick jag lära mig respekt för andras egendom och bostad. Samma uppfostran tycks inte dessa människor fått som dels gör intrång på privat tomtmark och dels uppvisar ett särdeles nyfiket och respektlöst beteende inför andras egendom genom att GLO IN i andras bostäder på ett ytterst närgånget sätt vilket filmen visar.Ein verärgerter Schwede auf Facebook

„Als ich aufwuchs, lernte ich, das Eigentum und die Wohnung anderer zu respektieren. Die gleiche Erziehung scheint diesen Menschen nicht gegeben worden zu sein, die private Grundstücke betreten und ein neugieriges und respektloses Verhalten gegenüber dem Eigentum anderer zeigen, indem sie in deren Wohnungen glotzen.“

Vermutlich fühlten sich die Beiden vom Jedermannsrecht beschützt. Leider zu unrecht. Mir fällt generell auf, dass viele Touristen völlig falsche Vorstellungen davon haben. Ebenfalls auf Facebook beneidete jüngst eine Frau die Schweden um ihr hohes Maß an Eigenverantwortung. Als Beispiel führte sie an, dass „ja im Wald selbst bei Trockenheit Feuer gemacht werden dürfte, was ja in Deutschland undenkbar sei.“ Auch das stimmt nicht. Hier ist es nach einigen Tagen ohne Regen genauso verboten wie in Deutschland auch. Zu allem Überfluss ärgere ich mich jedes Jahr im Sommer wieder über die Urlauber, die wochenlang mit ihrem Campervan am Badesee stehen, obwohl keine fünf Kilometer entfernt ein Campingplatz wäre. Und während sie in der Sonne sitzen und mit Gartenstühlen und Vorzelt die Parkplätze blockieren, sorgt sich die hiesige Feuerwehr, dass im Notfall die Rettungswege blockiert sind. Das Jedermannsrecht scheint als Freibrief wahrgenommen zu werden, der alles erlaubt, solange es nur draußen stattfindet. Tatsächlich verbietet es allerdings weit mehr, als es zulässt.

Viele Rechte, viele Verbote

Dabei kann man sich vieles selbst herleiten. Am deutlichsten wird das Jedermannsrecht, wenn man sich vorstellt, als Backpacker unterwegs zu sein. Zu Fuß, unterwegs von A nach B, das Hab und Gut im Rucksack immer mit dabei. So jemand ist darauf angewiesen, abends irgendwo sein Zelt aufzustellen, sich im See zu erfrischen und am Lagerfeuer zu stärken. Und am nächsten Morgen wird alles zusammengepackt und weitermarschiert. Ich kann Euch beruhigen: Selbst gegen den Campervan am Badesee sagt niemand was. Wer abends kommt, wenn die Familien längst nach Hause gefahren sind, und vormittags weiterfährt, bevor der Trubel losgeht, ist willkommen.

Damit alle gleichermaßen die schwedische Natur genießen können, sollte sich jeder an bestimmte Regeln halten. Ich habe Euch die wichtigsten do’s und don’ts zusammengestellt. Bedenkt aber auch, dass überall in Schweden regionale Einschränkungen gelten können. Erkundigt Euch bei Einheimischen, im Internet, wegen mir auch in den sozialen Netzwerken, was gilt und was nicht.

Was das Jedermannrecht erlaubt und was nicht

Das Jedermannsrecht erlaubt, …

… das Land zu Fuß, per Fahrrad oder im Winter auf Skiern zu durchqueren und dabei Felder, Wiesen, Wälder oder Gärten zu benutzen. Im Sommer ist man allerdings in der Pflicht, bei Vorhandensein die befestigten Wege zu benutzen. Von selbst versteht sich auch, dass man den Pflänzchen, Schonungen etc. keinen Schaden anrichtet.

Das Jedermannsrecht verbietet aber, …

… ein privates Grundstück zu überqueren oder sich darauf aufzuhalten, denn dies gilt auch in Schweden als Hausfriedensbruch. Als Grundstück gilt der engere Bereich um ein Wohn- oder Ferienhaus, der nicht unbedingt eingezäunt sein muss (Hemfridszon). Ist das Haus nicht vor Einblicken geschützt, muss es in besonders großem Abstand passiert werden. Und keinesfalls darf der Eigentümer gestört oder behindert werden.

Das Jedermannsrecht erlaubt, …

… einige Tage in der Natur zu zelten.

Das Jedermannsrecht verbietet aber, …

… dies über viele Wochen zu tun. Außerdem ist es nicht erlaubt, wo Landwirtschaft betrieben wird oder wenn Wohnräume in der Nähe sind.

Das Jedermannsrecht erlaubt, …

… in der Natur Feuer zu machen.

Das Jedermannsrecht verbietet dies aber, …

… wenn auch nur die geringste Gefahr besteht, einen Brand zu verursachen. Im Sommer ist es vielerorts in Schweden so trocken, dass die Länstyrelsen offenes Feuer dann sogar verbieten: (skärpt) Eldningsförbud ist das die Stichwort. Ganzjährig ist es außerdem auf Bergplateaus nicht erlaubt.

Das Jedermannsrecht erlaubt, …

… in den Flüssen und Seen schwimmen zu gehen. Private Stege dürfen benutzt werden, solange sie nicht in direkter Nähe eines Wohnhauses befinden. Auch mit dem Boot zu fahren, ist erlaubt.

Das Jedermannsrecht verbietet aber, …

… an Land zu gehen, wo zum Schutz der Fauna und Flora ein Zugangsverbot gilt oder sich ein Privatgrundstück mit Hemfridszon befindet. Seid besonders bei Inseln vorsichtig, auch sie können Privateigentum sein. Erkundigt Euch außerdem, ob lokale Einschränkungen gelten. Auf dem Åsnen etwa sind Jetskis verboten. Hat sich in einem Gewässer Sjögull ausgebreitet, sollte sich dort ebenfalls niemand aufhalten.

Das Jedermannsrecht erlaubt, …

… Blumen zu pflücken und Beeren, Pilze und Äste zu sammeln.

Das Jedermannsrecht verbietet dies aber, …

… wenn die Pflanzen unter Naturschutz stehen. Orchideen beispielsweise sind in ganz Schweden geschützt. Informationen gibt dazu gibt es auf der Homepage des Naturvårdsverket. Erkundigt Euch außerdem, ob lokale Einschränkungen gelten. Auf Bjurkärr, einer Halbinsel im Åsnen, ist das Beeren sammeln untersagt.

Das Jedermannsrecht erlaubt, …

Hunde mitzunehmen.

Das Jedermannsrecht verbietet aber, …

… Hunde permanent frei laufen zu lassen. Vom 1. März bis 20. August müssen sie angeleint sein. In bestimmten Teilen Schwedens herrscht sogar das ganze Jahr über Leinenzwang. Auch an Badeseen haben sie nichts zu suchen.

Das Jedermannsrecht verbietet, …

… sich motorisiert im Gelände aufzuhalten. Egal ob Campervan, Auto, Motorrad, Moped oder andere Fahrzeuge – auf unbedecktem Boden haben sie nichts zu suchen. Dies gilt ebenso für Privatwege, die mit einem Schild oder einer Schranke für den Verkehr gesperrt sind. Wo Du Dich mit motorisiertem Fahrzeug hinstellen kannst, erfährst Du hier.

Wichtig zu wissen: Jagen und Angeln sind nicht im Jedermannsrecht inbegriffen, trotzdem aber an den Küsten und in den fünf größten Seen Vänern, Vättern, Mälaren, Hjälmaren und Storsjön gestattet. Um in anderen Gewässern angeln zu dürfen, muss eine Angelkarte gekauft werden.

Neugierig geworden? Neugierig geworden?
Das Schwedische Amt für Umweltschutz (Naturvårdsverket) hat Broschüren und Faltblätter über das Jedermannsrecht in einer Anzahl verschiedener Sprachen zusammengestellt. Einfach hier klicken.

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