Corona: Wie der schwedische Sonderweg in der Praxis aussieht

Last Updated on 5. August 2023 by Inka

08. Dezember: Mit weiteren Maßnahmen versucht Schweden, die Ausbreitung der Corona-Pandemie und besonders die Ausbreitung der Omikron-Variante einzudämmen. Unverändert ist das Einreiseverbot aus den meisten Ländern außerhalb der EU bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums. Unverändert ist auch, dass schwedische Staatsbürger und ausländische Staatsbürger, die in Schweden gemeldet sind, immer zur Rückkehr berechtigt sind. Neu ist aber, dass sich alle Einreisende aus einem Land außerhalb der nordischen Region – egal ob geimpft, ungeimpft oder genesen – auf Covid-19 testen lassen sollen. Ausgenommen sind Kinder im Vorschulalter. Weiterhin sind alle Menschen angehalten, Abstand zu halten, Fahrten in öffentlichen Verkehrsmitteln zu vermeiden bzw. dort einen Mundschutz zu tragen und bei Symptomen zu Hause zu bleiben und sich testen zu lassen. Besondere Verantwortung haben Ungeimpfte: nämlich generell Abstand zu halten, den Kontakt zu Risikogruppen und den über 70-Jährigen zu vermeiden und Orte mit Gedrängel wie Konzerte, Nachtclubs oder Feiern zu vermeiden. Arbeitgeber sollen ihre Mitarbeiter zum Impfen ermutigen, sofern möglich ins Homeoffice schicken und den anderen das Abstandhalten ermöglichen. Serveringsställen (Restaurants, Cafes, Raststätten etc.) sollen die Anzahl ihrer Gäste begrenzen und Maßnahmen zum Abstand halten einführen. Übrigens: Die Möglichkeit, den Zugang zu Veranstaltungen seit dem 1. Dezember von einem Impfnachweis abhängig zu machen, wird angenommen. So gewähren beispielsweise der Tingsryder Hockeyclub den Zugang zu Spielen oder die Messe Göteborg den Zugang zu den Messehallen nur noch Geimpften (zur Quelle). Zudem wird darüber diskutiert, den Zugang zum Beispiel zu Restaurants künftig ebenfalls von einer Impfbescheinigung abhängig zu machen.

01. Dezember 2021: Die schwedische Regierung hat den Vorschlag des Folkhälsomyndigheten abgenickt: von heute an dürfen Veranstalter den Zugang von Personen ab 18 Jahren zu öffentlichen Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmern von einer Impfbescheinigung abhängig machen. Personen unter 18 Jahren und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen Covid-19 impfen lassen sollen, sind davon ausgenommen. Die Entscheidung der Regierung bedeutet, dass Betreiber, die eine Impfbescheinigung verlangen, keine Teilnahmebeschränkungen des Gesundheitsamtes mehr berücksichtigen müssen. Für Veranstalter, die weiterhin keine Impfbescheinigung verlangen wollen, gelten diese weiterhin (zur Quelle).

*** zum November 2021 geht es auf der nächsten Seite ***

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